Fahrschule Auerhammer

Allgemeine Informationen

Vorweg einige Hinweise zum Ablauf der Anmeldung bei uns und der Behörde (Einwohnermeldeamt/Landratsamt). Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit der Fahrschule benötigt Ihr:

Eine Bescheinigung über Kursteilnahme “Erste Hilfe Kurs”, einen Sehtest (für LKW betriebsmedizinisches Gutachten und Bus zusätzlich MPU), ein Passbild, Personalausweis / Reisepass

Antragstellung

Die Gebühr für die Antragstellung bei der Führerscheinstelle beträgt ca. 45 € (BF17 abweichend).

Bis der Antrag bearbeitet ist, müsst Ihr mit ca. 4 – 8 Wochen rechnen. Trotzdem könnt Ihr sofort mit dem theoretischen und praktischen Unterricht beginnen.

Theoretischer Unterricht

Zunächst ein kurzer, vereinfachter Überblick über die neuen Führerscheinklassen:

• B ersetzt die alte Klasse 3 (Pkw)
• B96 ist neu, sie ermöglicht das Führen von Pkw mit Anhängern
• A gibt es mit (ab 18 J.) und ohne (ab 24 J.) Leistungsbeschränkung, das entspricht der alten Klasse 1 bzw. 1a
• A1 entspricht der alten Klasse 1b (125 ccm)
• AM entspricht der alten Klasse 4 (50 ccm)

Der theoretische Unterricht ist nach dem Fahrlehrergesetz Pflicht und umfasst für alle Klassen einen theoretischen Grundunterricht von 12 Doppelstunden und bei Erweiterung 6 Stunden Bei dem Zusatzstoff ist es Klassenabhängig.

Sehtest

Den Sehtest führt fast jeder Optiker durch. Bitte nehmt auch hierzu einen Pass oder Personalausweis mit. Der Sehtest kostet ca. 6€.

Erste Hilfe Kurs

Der Erste Hilfe Kurs kann bei allen Hilfsorganisationen (z.B. Deutsches Rotes Kreuz) gemacht werden.

Antragstellung: Die Gebühr für die Antragstellung bei der Führerscheinstelle beträgt ca. 45€ (BF17 abweichend).

Wenn alle Unterlagen (Untersuchungen und Erste Hilfe) vorhanden sind, der Führerscheinantrag im Stadtbüro Mörfelden-Walldorf unterschrieben und das Passbild (biometrisch) dort eingeklebt wurde, müssen alle Unterlagen zum Landratsamt gebracht werden.

Bis der Antrag bearbeitet ist, müsst Ihr ca. 4 – 8 Wochen rechnen. Trotzdem könnt Ihr sofort mit dem theoretischen und praktischen Unterricht beginnen.

Praktischer Unterricht

Wenn Ihr mit der praktischen Ausbildung beginnen möchtet (unabhängig von der Theorieprüfung), meldet Euch bitte vor dem Theorieunterricht beim Fahrlehrer.

Für die Klassen A/A2, A1 und B sind vom Gesetz jeweils 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten) zu je 45 Minuten Dauer vorgeschrieben, für BE sind es 5 (3, 1, 1) und für M keine. B96 beeinhaltet 2,5 Stunden Theorieunterricht und 3,5 Stunden Praxis.

Häufige Fragen & Antworten

Anmeldung

Nein, das Passfoto sollte folgenden Angaben entsprechen: Foto neueren Datums, keine Kopfbedeckung, Halbprofil, Maße: 35 x 45 mm. Am einfachsten ist es, wenn Sie dem Fotografen sagen, dass Sie ein Foto für den Führerschein benötigen.

Fünf bis sechs Monate vor erreichen des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen können Sie sich in der Fahrschule anmelden. Von uns bekommen Sie dann den amtlichen Führerscheinantrag ausgedruckt.

Sie brauchen Sie bei der Anmeldung für eine andere Führerscheinklasse keinen “Erste Hilfe Kurs” mehr. Ansonsten brauchen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, 1 aktuelles Passfoto und einen Sehtest (nicht älter als 6 Monate).

Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, 1 aktuelles Passfoto, einen Sehtest (nicht älter als 6 Monate), sowie die Teilnahmebescheinigung an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, auch “kleiner Erste Hilfe Kurs” genannt, oder eine andere, gleichwertige Ausbildung. Eine Ausnahme macht die Anmeldung zur Mofa25-Prüfbescheinigung. Hier werden nur zwei Passfotos benötigt.

Der Kurs kann bei bei allen Hilfsorganisationen (z.B. Deutsches Rotes Kreuz) gemacht werden.

Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt. Der Sehtest sollte bei der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre sein.

 

Theoretische Prüfung

Beim ersten Nichtbestehen, dürfen Sie Ihre Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen, sollten Sie erneut micht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt.

Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters.

Ihre bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Sie sollten daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung , Ihre praktische Prüfung ablegen.

Sie dürfen für die Klassen B, A(-) und A1 höchstens 10 Fehlerpunkte machen, für die Mofaprüfbescheinigung sind  höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.

Praktische Prüfung

Beim ersten Nichtbestehen, dürfen Sie Ihre Prüfung nach 14 Tagen wiederholen, sollten Sie erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt.

Frühestens einen Monat vor erreichen des erforderlichen Mindestalters.

Klasse A: 70 Minuten, B: 55 Minuten, C/D: 85 Minuten

Probezeit

Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre. Sollten Sie sich nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Das Seminar dauert ca. zwei bis vier Wochen und wird als Gruppen- oder Einzelseminar durchgeführt. Darin enthalten sind vier Sitzungen und eine Fahrprobe. Im Einzelseminar dauert eine Sitzung 60 Minuten, im Gruppenseminar 135 Minuten.

Für die Führerscheinklassen M, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: Einen Führerschein auf Probe erhalten Sie, wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwerben. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern Sie während Ihrer Probezeit keine Auffälligkeiten zeigen).

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